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Abofallen im Internet doch als Betrug strafbar!

Vieles im Internet ist kostenlos, einiges auch nicht. Und manches, das nach dem Willen der Internetseitenbetreiber (nur) auf den ersten Blick als kostenlos erscheint, stellt sich für den Nutzer im Nachhinein als kostenpflichtig dar (sog. Abofallen). Die User dieser Seiten merken dies häufig erst, wenn sie sich den Rechnungen, Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros und Rechtsanwälten – vielfach unter Androhung eines negativen Schufa-Eintrags oder gar der strafrechtlichen Verfolgung – ausgesetzt sehen.

Ausgangspunkt für das Abzockmodell sind in der Regel Internetseiten, die Alltagsthemen aufgreifen und so auf ein breites Interesse unterschiedlicher Zielgruppen stoßen. Die Bandbreite angebotener Leistungen reicht dabei von Themen wie Ahnen- und Namensforschung, Berechnung der Lebenserwartung, Horoskope, Rezeptsammlungen, Routenplaner bis hin zu Software-Downloads.

Das Prinzip ist einfach: Die Abofallen-Betrüger locken die User auf ihre Internetseite. Viele Nutzer rechnen dort nicht damit, für Dienste oder Software zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt. Gutgläubig geben sie ihren Namen und Adresse für eine vermeintliche Kundenregistrierung an – und haben damit (scheinbar) ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Dabei werden die User mittels unklarer, irreführender Gestaltungsweisen über die Kostenpflichtigkeit getäuscht, z.B. weil der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit in den AGB bzw. im Kleingedruckten versteckt ist oder erst sichtbar wird, wenn man die Internetseite nach unten scrollt.

Das OLG Frankfurt (1. Strafsenat, Beschluss v. 17.12.2010 – 1 Ws 29/09) hat in seiner Entscheidung nunmehr derartige Online-Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft. Den Nichteröffnungsbeschluss des LG Frankfurt (Beschluss v. 05.03.2009 – 5/27 KLs 3330 Js 212484/07 KLs 12/08; ablehnend schon Seidl, jurisPR-ITR 24/2009 Anm. 3) hob es auf, eröffnete das Hauptverfahren vor diesem LG und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu.

Dieses begrüßenswerte Urteil wird den Kampf der geschädigten Nutzer und der Verbraucherzentralen gegen die Abofallen-Betreiber vereinfachen. Rechtsanwälte sollten ihren Mandanten dringend raten, Anzeige wegen Betrugs zu stellen. Neben dem Zivilrecht und dem Wettbewerbsrecht steht mit dieser Entscheidung auch das scharfe Schwert des Strafrechts zur Verfügung, um der „Abzock-Hydra“ die Köpfe abzuschlagen.