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BGH: Keine Haftung des Anschlussinhabers für illegales Filesharing volljähriger Familienmitglieder

Eltern haften nicht automatisch für das illegale Filesharing ihrer volljährigen Kinder. Das hat der unter anderem für Urheberrecht zuständige Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs letzte Woche entschieden (Az. I ZR 169/12). Damit scheiterte nach langem Verfahrensgang die Klage vier führender deutscher Tonträgerhersteller auf Erstattung von Abmahnkosten gegen einen Polizisten.

Im konkreten Fall hatte nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern sein damals 20 Jahre alter Stiefsohn illegal Musik heruntergeladen und damit gleichzeitig 3749 Musikdateien auf einer Internet-Tauschbörse zum Upload angeboten. Auf eine 2007 erfolgte Abmahnung gab der Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, verweigerte jedoch die Zahlung von Abmahnkosten. Die Kläger begehrten nun die Kosten der Abmahnungen wegen Verletzung ihrer Urheberrechte in Höhe von rund 3400 Euro vom Stiefvater.

Dieser verneinte im Verfahren für die behaupteten Rechtsverletzungen verantwortlich zu sein. Dem folgte nun der BGH und blieb damit seiner Rechtssprechungslinie, treu. In Anbetracht des „besondere[n] Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen“ sowie der „Eigenverantwortung von Volljährigen“ darf ein Anschlussinhaber selbigen seinen Internetzugang überlassen auch ohne diese zu überwachen sowie, anders als bei minderjährigen Kindern (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 ), grundsätzlich belehren zu müssen. Erst wenn der „Anschlussinhaber – etwa aufgrund einer Abmahnung – konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht“ muss der Anschlussinhaber eingreifen. An einem solchen „konkreten Anlass“ fehlt es aber im nun entschiedenen Fall.

Das verkündete aber noch nicht veröffentlichte Urteil sorgt insofern für mehr Rechtsklarheit und eine weitere Vereinheitlichung der obergerichtlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Haftung von Internetanschlussinhabern.

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=1&anz=570&pos=47&nr=66407&linked=pm&Blank=1

http://www.telemedicus.info/article/2701-Wochenrueckblick-Elternhaftung,-Streaming,-NSA.html

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/webwelt/article123682781/BGH-Eltern-haften-nicht-immer-bei-illegalem-Filesharing.html

http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/reddok/becklink/1030365.htm

http://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=300&Z=GRUR&B=2012&S=601

 

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