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Der EU-Upload-Filter – gut gemeint aber schlecht gedacht?

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Das im letzten Jahr verabschiedete NetzDG, welches die Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken verbessern sollte, wurde seit seinem Entwurf von Presse und Wissenschaft harsch kritisiert. Vielmals wurde angeführt, dass das Gesetz – unter Federführung des ehemaligen Bundesjustizministers Heiko Maas – in einem völlig unverhältnismäßigen Maße die Meinungsfreiheit einschränke, da im Zweifel auch manche, vom Grundgesetz gedeckte, Aussagen gelöscht werden. Auch die EU-Justizkommissarin Jourová bezweifelte, ob das deutsche Gesetz der Avantgarde netzpolitischer Maßnahmen angehört.

Die Copyright-Reform der EU

Nun wurde (zwar nicht in Bezug auf den Persönlichkeitsschutz des Einzelnen, sondern zum verbesserten Schutze des geistigen Eigentums) ein ähnlicher Ansatz in Brüssel verfolgt. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes diskutierte die Einführung eines Upload-Filters im Rahmen der sog. Copyright-Reform. Dabei sollen Online-Plattformen dazu angehalten werden, die auf ihren Seiten hochgeladenen Inhalte zu überwachen und zu filtern. Dazu soll bei urheberrechtlich relevantem Content entweder eine „faire und angemessene Lizenzvereinbarung“ mit dem Rechteinhaber geschlossen oder die Inhalte von der Plattform entfernt werden. Dies wird in der Umsetzung nur so möglich sein, dass ein Programm den relevanten Inhalt ausliest und ggf. entfernt. Wahrscheinlich wird so in der Praxis jedoch auch häufig Copyright-konformer Content ausgesiebt werden, um sich im Zweifel rechtlich nicht verantworten zu müssen. Neben dem Filter soll es auch ein fünfjähriges Leistungsschutzrecht für Presseverleger geben.

Scharfe Kritik und lobender Zuspruch

Zwar zeichnete es sich zunächst ab, dass der Entwurf in seiner Form durchgehen würde, jedoch kamen immer größere Zweifel daran auf. Zuletzt wurde auch Kritik seitens konservativer EU-Politiker erhoben, sodass es zu einer Verschiebung der Abstimmung über den Gesetzesvorschlag kam. Auch aus Deutschland wurden Meinungen zu dem europäischen Vorhaben laut. Die derzeitige Staatssekretärin für Digitales Dorothee Bär (CSU) sprach sich neben Vertretern der SPD und FDP gegen den Upload-Filter und den fünfjährigen Leistungsschutz aus. Diese betonten, dass Start-Ups den Anforderungen des Entwurfs nicht gerecht werden könnten und lediglich Genre-Größen wie Google sich dem Ganzen rechtskonform fügen könnten. Jedoch bestand seitens der Union in der Meinung keine Einigkeit. Die Rechtsexperten der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag erklärten den Vorschlag des EU-Rechtsausschusses für notwendig und angemessen in seiner kompletten Gestalt. Nahezu identisch sehen das auch die Lobbys der Presse, Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften in Brüssel. Durch den legislativen Akt soll für sie eine höhere Vergütung von Plattformen wie YouTube erzielt werden. Diese verursachen ihres Erachtens eine Wertlücke, da sie einen Nutzen aus Copyright-Verletzungen ihrer User – beispielsweise durch das Schalten von Werbung vor Video-Beginn – ziehen, für welche sie nun Einstehen sollen.

 

Zwangspause in Brüssel

In der entsprechenden Debatte im Plenum der EU wurde am 05.07.2018 nun der Entwurf vom Parlament verworfen. Das Thema ist damit aber noch nicht vom Tisch. Korrekturen wurden zugelassen, was die Debatte um die Reform nach der Sommerpause noch einmal anfeuern wird. Ebenso wurde dadurch der Lobbykampf erneut angeheizt. Beide Lager werfen sich durch den Einsatz von Fake News und Desinformation eine Generierung von Unsicherheit vor, sodass es scheint, als ob die Debatte den sachlichen Boden parlamentarischer Arbeit verlässt. Udo Bullmann, Fraktionschef der Sozialdemokraten im EU-Parlament, sagte zudem, dass gegen manche Abgeordnete sogar Todesdrohungen ausgesprochen wurden. Nun ist Mäßigung in dieser Angelegenheit geboten.

Bitcom, der Bundesverband Digitale Wirtschaft, sowie der Bundesverband Deutsche Startups begrüßten die Entscheidung in Brüssel. Der an sich gut gemeinte Ansatz, hätte sonst einen erheblichen Schaden für die Internetwirtschaft verursacht.

Ausblick

Nach der Sommerpause wird ein frischer Wind die Debatte erneut anfachen. Interessant wird es sein, zu beobachten, welche Lobbys die bessere Arbeit abliefern werden. Eins steht fest: der bisherige Ansatz wird gemildert. Fehler, wie wir sie aus dem NetzDG kennen, dürften nicht erneut passieren. Mögliche sinnvolle Ansätze wären Schwellenwerte anhand der Unternehmensgröße einzuführen, um Start-Ups zu schützen. Eine andere, von der FDP-Bundestagsfraktion vorgeschlagene, Idee wäre ein Notice-and-Takedown-Verfahren anzusetzen, wodurch eine simple Meldung an den Plattformbetreiber generiert wird, was im Vergleich zu den anderen Lösungsansätzen am pragmatischsten erscheint.

Nun heißt es jedoch erst einmal abwarten.

 

Weiterführende Quellen:

Hülsen/ Müller, „EU-Justizkommissarin zweifelt am Maas-Gesetz“ vom 19.01.2018, abrufbar unter:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vera-jourova-und-das-netzdg-eu-justizkommissarin-zweifelt-am-deutschen-gesetz-a-1188703.html, zuletzt aufgerufen am 11.07.2018

Krempl, „EU-Copyright-Reform: Abgeordnete stimmen für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht“ vom 20.06.2018, abrufbar unter:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Copyright-Reform-Abgeordnete-stimmen-fuer-Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-4087028.html, zuletzt aufgerufen am 11.07.2018

Krempl, „EU-Copyright-Reform: Mehrheit für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht wackelt“ vom 28.06.2018, abrufbar unter:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Copyright-Reform-Mehrheit-fuer-Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-wackelt-4093954.html, zuletzt aufgerufen am 11.07.2018

Krempl, „EU-Copyright & Upload-Filter: CDU/CSU-Netzpolitiker unter Beschuss“ vom 02.07.2018, abrufbar unter:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Copyright-Upload-Filter-CDU-CSU-Netzpolitiker-unter-Beschuss-4095840.html, zuletzt aufgerufen am 11.07.2018

Krempl, „Copyright-Reform: EU-Parlament weist Upload-Filter und Leistungsschutzrecht zurück“ vom 05.07.2018, abrufbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Copyright-Reform-EU-Parlament-weist-Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-zurueck-4100485.html, zuletzt aufgerufen am 11.07.2018

Krempl, „“Todesdrohungen“: Klagen über Lobbying überschatten EU-Copyright-Entscheid“ vom 05.07.2018, abrufbar unter:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Todesdrohungen-Klagen-ueber-Lobbying-ueberschatten-EU-Copyright-Entscheid-4101264.html, zuletzt aufgerufen am 11.07.2018

 

 

 

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