Schon seit einer geraumen Zeit wird von einer Zersplitterung der „Registerlandschaft“ in Deutschland gesprochen. Dies führe vor allem zu Inkonsistenzen in der öffentlichen Verwaltung. Bereits erhobene Daten stehen den Behörden beispielsweise in den maßgebenden Momenten nicht zur Verfügung, oder es werden Daten von Personen mehrfach erhoben.
Dies soll sich nun aber ändern. In der 210. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel wurde folgender Beschluss gefasst: Zur „Verbesserung des Identitätsmanagements“ sollen „Registermodernisierungen“ vorgenommen werden.
Was ist ein Melderegister und wofür wird es benötigt?
Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, welches den vorübergehenden oder ständigen Aufenthaltsort einer Person und weitere personenbezogene Daten (sog. Meldedaten) erfasst. Vor allem die Identitätsfestellung und die Ermittlung des Wohnortes einer Person sind Sinn und Zweck der Erhebung von Meldedaten. Ein solcher Nachweis über die Identität und den Wohnort hat eine besonders hohe Bedeutung bei der Ausstellung von Personalausweisen, Pässen, Lohnsteuerkarten oder ähnlichem. Die Melderegister werden bei den Gemeinden als öffentliches Register geführt.
In welchem Umfang soll eine sog. „Registermodernisierung“ stattfinden?
Zunächst sollen in einer Zentrale alle „Grunddaten einer Person“ abgespeichert werden und „in Abstimmung mit den Basisregistern auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden.“. Ein „Kerndatensystem“ soll dabei behilflich sein, die Gültigkeit der Daten zu prüfen. Weiterhin soll ein sog. „Identifier“ (= Personenkennzeichen) alle Informationen einer Person, die den jeweiligen Behörden zur Verfügung stehen, verknüpfen. Nach eigenen Angaben der IMK werden dabei die Rechte des Betroffenen in Gemäßheit des Art. 87 der Datenschutz-Grundverordnung gewahrt. Mithilfe eines Identifiers würde man vor allem dem Grundsatz der Datensparsamkeit Genüge tun.
Datenschützer stehen diesen Registern jedoch kritisch gegenüber. Wenn alle Daten eines Bürgers in einer zentralen Stelle abgespeichert werden, müsse man vor allem einen Missbrauch von einer Vielzahl von Daten befürchten. Zudem ist fraglich, ob die Daten der Bürger, ohne eine explizite Zustimmung, zusammengeführt werden dürfen. Bereits in dem sog. Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 kam hervor, dass die Verwendung personenbezogener Daten einer besonderen Rechtfertigung bedürfe. Die geplante Volkszählung war darauf gerichtet, die gesamte Bevölkerung mittels der Einführung von elektronischer Datenverarbeitung zu erfassen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil, die Zusammenführung von Daten von Bürgern mittels einer Ordnungsnummer ausdrücklich verboten. Man könnte meinen, dass der jetzige Plan der IMK, einen Identifier einführen zu wollen, dem Urteil des BVerfG aus dem Jahre 1983 widerspricht. Es wäre vor allem eine Verletzung der informationellen Selbstbestimmung des Bürgers zu befürchten, wenn er nicht wisse, welche Informationen von ihm abgespeichert oder verarbeitet werden.
Schließlich sollen alle Daten „nur in einem Register der originär zuständigen Behörde vorhanden sein und von dieser gepflegt werden“. Es sollen einmal erfasste Daten für alle weiteren Vorgange zur Verfügung stehen. Ganz nach dem „Once-only“ Prinzip bedeutet dies für die Bürger, dass sie ihre Informationen nur ein einziges Mal den Behörden zur Verfügung stellen müssten. Ein Abruf von erforderlichen Daten wäre somit ohne erheblichen Zeitaufwand und Schwierigkeiten möglich. Nach dem Plan der IMK sollen die erhobenen Daten lediglich von der originär zuständigen Behörde gehalten werden. Gleichzeitig sollen aber allen Ämtern, die diese Daten benötigen, alle Angaben, ohne jeglichen Zeitaufwand, zugestellt werden.
„Moderne Register sind […] das Fundament besserer Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen.“
Die IMK rechtfertigt ihren Plan einer Registermodernisierung mit dem Argument, dass in Zeiten zunehmender Digitalisierung nun vor allem die Innenverwaltung, aber auch sonst die gesamte öffentliche Verwaltung, aufrüsten müsse. Das Erfordernis der Digitalisierung der Behörden ergebe sich zudem aus dem Umstand, dass zunehmend mehr Personen hier im Lande Schutz suchen würden. Ein leistungsstarkes und länderübergreifendes System zur Identitätsfestellung sei hierbei unerlässlich und vor allem essentiell. Hierzu wurden bereits erste Schritte durch die Innenminister eingeleitet. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wird bis zur nächsten Herbstsitzung einen Bericht ausarbeiten, in dem sie die mögliche technische und fachliche Ausarbeitung des Projekts schildert.
Ob sich die Planung des IMK nach ihren Vorstellungen umsetzten lässt und ob etwaige Verletzungen der informationellen Selbstbestimmung des Menschen tatsächlich ausgeschlossen werden können, ist letztlich abzuwarten.
Quellen:
- Aurica Voss, Was ist ein Melderegister und wozu dient es, RegisBlog, 22.02.2019, abrufbar unter: https://www.regis24.de/blog/was-ist-ein-melderegister-und-wozu-dient-es, zuletzt abgerufen am 07.07.2019.
- Stefan Kremple, Digitale Behörden: Innenminister wollen vernetzte Melderegister mit einer Art Personenkennziffer, Heise Online, 24.06.2019, abrufbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Digitale-Behoerden-Innenminister-wollen-vernetzte-Melderegister-mit-einer-Art-Personenkennziffer-4454450.html, zuletzt abgerufen am 07.07.2019.
- Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, 17.06.2019, abrufbar unter: https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20190614_12/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am: 07.07.2019.
- Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Verbesserung des Identitätsmanagements als Teil der Registermodernisierung, 11.02.2019, abrufbar unter: https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20190614_12/anlage-zu-top-12.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 07.07.2019.
- BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 – 1 BvR 209/83 –, BVerfGE 65, 1-71.
- Registermodernisierung, abrufbar unter: https://www.it-planungsrat.de/DE/Projekte/Koordinierungsprojekte/Registermodernisierung/Registermodernisierung_node.html, zuletzt abgerufen am 09.07.2019.