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Abfrage von Kreditkartendateien im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

In seinem Beschluss vom 17.02.2009 (Az.: 2 BvR 1372, 1745/07, abgedruckt in NJW 2009, 1405-1408) stellt das BVerfG klar, dass die Abfrage von Kreditkartendaten durch die Staatsanwaltschaft bei Kreditkartenunternehmen keinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG darstellt, wenn die Daten bei den Unternehmen nur maschinell geprüft, mangels Übereinstimmung mit den Suchkriterien aber nicht als Treffer angezeigt und der Staatsanwaltschaft daher nicht übermittelt wurden.

In dem zu entscheidenden Fall legten mehrere Kreditkarteninhaber Verfassungsbeschwerde gegen die Abfrage von Kreditkartendaten durch die Staatsanwaltschaft Halle und die sie bestätigenden Gerichtsentscheidungen ein. Die Staatsanwaltschaft leitete im Jahr 2006 ein Ermitttlungsverfahren gegen Unbekannt ein, nachdem sie auf eine Internetseite aufmerksam geworden war, die gegen Zahlung von 79,99 US-Dollar per Kreditkarte Zugang zu kinderpornographischen Inhalten vermittelte. Um die Kunden der Internetseite zu ermitteln, forderte die Staatsanwaltschaft die kreditkartenausgebenden Institute auf, all diejenigen Konten anzugeben, die ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Überweisung von 79,99 US-Dollar an eine philippinische Bank aufwiesen, über die der Geldtransfer für den Betreiber der Internetseite abgewickelt wurde. Die Unternehmen stellten der Staatsanwaltschaft daraufhin die erbetenen Informationen zur Verfügung. Mangels Übereinstimmung mit den Suchkriterien wurden die Kreditkartendaten der Beschwerdeführer jedoch nicht als Treffer angezeigt und der Staatsanwaltschaft daher auch nicht übermittelt.

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