Der Hamburgische Datenschutzbeauftrage Johannes Caspar hat gegen den Internetkonzern Google Inc. ein Bußgeld iHv 145 000 Euro verhängt, weil das Unternehmen fahrlässig Daten aus unverschlüsselten WLAN-Netzen erfasste, mitunter auch personenbezogene Daten wie etwa „E-Mails, Passwörter, Fotos oder Chat-Protolle“.
Von 2008 – 2010 wurden Autos durch die Straßen deutscher Großstädte geschickt, um Aufnahmen für Google-Street-View zu machen. Diese sammelten im Vorbeifahren auch Inhaltsdaten, die sie aus unverschlüsselten WLAN-Netzwerken empfingen. Aufgedeckt wurde der Sachverhalt im Jahre 2010. Im selben Jahr begann das Ermittlungsverfahren, welches dann im Jahre 2012 eingestellt wurde. Daraufhin hat Caspar den Vorgang im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wieder aufgegriffen. Mit dem Bußgeldbescheid wurde Google angewiesen, die unzulässig erhobenen Daten vollständig zu löschen. Der Vollzug der Lösung wurde Caspar gegenüber bestätigt.
Zeitnah wurde auch in den USA ein Bußgeldbescheid wegen eines fast gleichen Sachverhaltes erlassen. Der entscheidende Unterschied der Sachverhalte mag wohl im Verschulden liegen – einmal handelte das Unternehmen fahrlässig, einmal lässt es die Datenerfassung „bewusst“ zu. Die geforderte Höhe beträgt 7 Millionen Dollar (5,4 Millionen Euro). Im Vergleich dazu erscheint die Summe 145 000 Euro fast lächerlich und das obwohl sie knapp unterhalb des Höchstwerts von 150 000 Euro bei der gegebenen Sachlage liegt. Zu Recht merkt Caspar an dieser Stelle an, dass derartige Beträge einen Internetkonzern, der 13,4 Milliarden Dollar als Gewinn vor Steuern nachweisen kann, kaum abschrecken. Vor diesem Hintergrund wird derzeit im Zuge der künftigen europäischen Datenschutzgrundverordnung ein maximales Bußgeld von 2% des Jahresumsatzes eines Unternehmens diskutiert.
http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/bussgeld-gegen-google-festgesetzt.html