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Keine SIM-Karten mehr für Donald Duck – Prepaid-Karten künftig nur noch gegen Ausweis

Wer ab dem 1. Juli eine Prepaid-Karte für das Smartphone kaufen will, wird sich mit der Neufassung eines Paragraphen des Telekommunikationsgesetzes konfrontiert sehen. Der Bundestag hat im Rahmen des von ihm verabschiedeten Anti-Terror-Gesetzes unter anderem den Kauf von Prepaid-SIM-Karten neu geregelt. Wo bisher nur eine Registrierungspflicht bestand, wird künftig die Identifizieren via Ausweisvorlage für SIM-Karten verpflichtend. Hintergrund der Maßnahme sei es laut Bundesregierung, den internationalen Informationsaustausch im Hinblick auf gezieltes Vorgehen gegen Terroristen zu erleichtern, die sich das bisher unkomplizierte Prepaid-Konzept zum Vorteil machten. Ein fortan notweniger doppelter Identitätscheck soll nun ein Plus an Sicherheit bewirken.

  1. Was bedeutet prepaid?

Die bis dato gültige Prepaid-Erfolgsformel „einfach und schnell“ [1] umschreibt ein Konzept, das auf dem englischen Wort mit der Bedeutung „vorausbezahlt“ fußt. Dabei zahlt der Käufer im Voraus Geld auf das zur SIM-Karte gehörende Prepaid-Konto ein und kann diesen Betrag anschließend verbrauchen.[2] Vertragsscheue Kunden können auf diesem Wege eine längerfristige Bindung umgehen, drohendem Unmut durch unerwartet hohe Rechnungen kann präventiv entgegen gewirkt werden.

Lediglich die SIM-Karte musste bisher erworben werden. Dies war bis zuletzt ohne großen Aufwand – unter anderem auch im Supermarkt oder an der Tankstelle – möglich. Anschließend musste die Karte nur noch in ein SIM-lock-freies Handy einlegt werden und war sofort (im Rahmen des Guthabens) zum Telefonieren etc. nutzbar. Dank der einfachen Handhabung waren in Höchstzeiten knapp 70 Millionen Prepaid-Karten in Deutschland aktiviert. Und auch noch heute steckt in fast jedem zweiten der 130 Millionen Telefonanschlüssen eine solche Karte.[1]

  1. Neue Regelung als Teil des Anti-Terror-Gesetzes

Ab 1. Juli trat jedoch besagte Änderung in Kraft. Künftig gelten für den Verkauf neuer Prepaid-SIM-Karten strengere Vorschriften. Vergleichbar mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags, müssen sich Käufer nun auch hier mit ihrem Ausweis identifizieren. Wo bisher nur Name, Adresse und Geburtsdatum gefordert waren, müssen Mobilfunkanbieter im Zuge des vom Bundestag neu verabschiedeten Anti-Terror-Gesetzes nun die mittels Ausweiskontrolle erworbenen Daten registrieren und speichern.[3] Ein offizielles Personaldokument mit Lichtbild sei nun vorzulegen, das setzte die Union im parlamentarischen Verfahren durch, mit dem Zusatz, dass die Unternehmen diese Regelung bereits in zwölf Monaten und nicht wie ursprünglich vorgesehen erst in 18 Monaten umsetzen müssen. Einen Kauf unter falsche oder gar erfundenem Namen, etwa Donald Duck, wird es zukünftig nicht mehr geben.

Die Maßnahme geht mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes – als Teil des Anti-Terror-Gesetzes – einher. Hintergrund der Regelung ist es, Kriminellen, die bisher anonym oder mit falscher Identität Prepaid-Karten kauften und nutzten entgegen zu wirken, um so den Missbrauch dieser für Straftaten verstärkter einzudämmen. Vor allem Terroristen hätten in der Vergangenheit große Mengen vorausbezahlter Karten auf Vorrat gekauft, sowohl um Anschläge vorzubereiten als auch um das Abhören durch Sicherheitsbehörden zu umgehen. So hatten beispielsweise in Ungarn hatten Hintermänner der Terrormiliz „IS“ im Namen eines verstorbenen Obdachlosen 200.000 Prepaid-Karten gekauft.[1]

  1. Änderungen für Verbraucher und Kritik

Doch die im Juli in Kraft getretene Gesetzesverschärfung lässt auch kritische Stimmen verlauten. Neben Verbrauchern sind auch Discounter und Drogeriemärkte betroffen. Beide sehen sich mit dem wohl drohenden Problem längerer Wartezeiten für die aufwendige Identifizierung konfrontiert. Um besagten Zeitaufwand an den Kassen zu vermeiden, soll hier eine nachträgliche Identifikation erfolgen.[3] So hat beispielsweise ALDI angekündigt, in Deutschland drei Möglichkeiten der Registrierung anzubieten, unter anderem per Video-Chat über die Website des Unternehmens.[5] Das Verfahren könne je nach Anbieter variieren, auch ein Einscannen des Personalausweises sei denkbar.[6] Auch für den Online-Kauf fand eine Anpassung statt. Wer eine Karte im Internet erwerben will, muss jetzt entweder per Post-Ident-Verfahren, Video-Ident-Verfahren oder in einem Partnershop seine Identität nachweisen. [1]

Ob durch die Neuregelung Straftäter künftig tatsächlich besser identifizierbar sind, wird von Seiten der Datenschützer jedoch stark angezweifelt. Auch bisher habe man bereits gegen entsprechende Personen ermittelt, deren Telefonnutzung also noch ohne die nun verpflichtende Ausweisidentifikation überwacht werden konnte. Die neue Methode würde demnach wohl keine Verbesserung bewirken. Es sei vielmehr bisher nur eine These, ob sie sich als notwendig und zielführend herausstelle, bleibt abzuwarten. Größter Kritikpunkt ist jedoch, dass auch weiterhin die Möglichkeit besteht Prepaid-Karten im Ausland zu kaufen und in Deutschland zu nutzen – und zwar wie bisher ohne Registrierung.[5]

Der Verbraucherschutz warnt nunmehr, dass Verbraucher ihre Karten nicht mehr aus der Hand geben sollen. Sobald diese unter ihrem Namen freigeschaltet wurden, tragen sie eine Mitverantwortung für das, was anschließend mit der Karte passiere. Bei potenziellen Verstößen könnten sonst rechtliche Konsequenzen drohen, wenn beispielsweise Dritte diese zu ihrem Zwecke für Straftaten verwenden. [6]

[1] https://www.golem.de/news/mobilfunk-so-kompliziert-wird-der-kauf-von-prepaid-karten-1704-127092.html (zuletzt abgerufen am 11.07.2017)

[2] https://www.fonic.de/prepaid (zuletzt abgerufen am 11.07.2017)

[3] http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/neue-regeln-fuer-prepaid-karten-anti-terror-kampf-an-der-ladenkasse/20000208.html (zuletzt abgerufen am 11.07.2017)

[4] http://www.faz.net/aktuell/politik/kampf-gegen-den-terror/anti-terror-gesetz-strengere-regeln-fuer-den-kauf-von-prepaid-karten-beschlossen-14307028.html (zuletzt abgerufen am 11.07.2017)

[5] http://www.br.de/nachrichten/prepaid-sim-ausweis-pflicht-100.html (zuletzt abgerufen am 11.07.2017)

[6] http://www.focus.de/digital/handy/technik-kauf-von-prepaid-sim-karten-wird-ab-juli-komplizierter_id_7249631.html (zuletzt abgerufen am 11.07.2017)

[7] http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/was-sich-zum-1-juli-aendert-kondompflicht-fuer-prostitution-und-ausweispflicht-fuer-prepaid-karten/20002670.html (zuletzt abgerufen am 11.07.2017)

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