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WhatsApp bald staatlich überwacht?

Am 22.06.2017 hat der Bundestag das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“[1] verabschiedet. Durch dieses Gesetz soll es dem Staat unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein mit Hilfe eines Trojaners die Kommunikation auf Messenger-Diensten wie WhatsApp zu überwachen.[2] Hintergrund dieses neuen Gesetzes ist die zunehmende Kommunikation von Straftätern über Messenger-Dienste[3], da auf diese, anders als auf SMS-Kurzmitteilungen, bisher noch keine staatliche Zugriffsmöglichkeit bestand. Zudem verwenden diese Dienste eine besondere Verschlüsselung; Inhalte werden so verschlüsselt, dass auch die Anbieter selbst nicht wissen, was ihre Nutzer versenden oder empfangen.[4]

Der Zugriff soll mit Hilfe eines sog. „Staatstrojaners“ möglich gemacht werden. Dieser soll die Daten direkt auf den Geräten abfangen, entweder bevor diese verschlüsselt werden (Quellen TKÜ)[5] oder nachdem sie wieder entschlüsselt worden sind.[6] Anwendung soll der Staatstrojaner bei  38 Straftatbeständen finden , darunter Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung und Geldfälschung.

Voraussetzung für einen Zugriff ist wie für die Wohnraumüberwachung eine richterliche Anordnung.[7] Um den Zugang zu ermöglichen, soll die Entwicklung und Bereitstellung verschiedener neuer Techniken zur Entschlüsselung erfolgen. Des Weiteren will die Bundesregierung ab 2017 eine neue Behörde mit dem Namen „Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (Zitis) schaffen.[8]

Das neue Gesetz ist jedoch hoch umstritten. Zunächst wurde die Art und Weise der Einführung des Gesetzes, nämlich unter dem Deckmantel einer Reform der Strafprozessordnung, kritisiert. Des Weiteren würden auch die hohen Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Verfassungsmäßigkeit derartiger rechtlicher Instrumentarien stellt, nicht vollends gewahrt. Demgegenüber verteidigen zahlreiche Regierungsmitglieder, darunter der Bundesinnenminister, das Gesetz unter Verweis auf den dadurch erhöhten Schutz der Bevölkerung vor Straftaten.[9] Zudem behauptet die Bundesregierung, dass ein Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität  nicht stattfinde, wenn „die Überwachung und Aufzeichnung auf neu ankommende oder abgesendete Messenger-Nachrichten auf dem Endgerät begrenzt und technisch ausgeschlossen wird, dass die Gefahr des Auslesens des gesamten Systems oder auch nur der gesamten gespeicherten Kommunikation nicht besteht“[10]. Dies bedeutet, dass nach der Ansicht der Bundesregierung  kein Grundrechtseingriff besteht, solange nur einzelne Nachrichten mitgelesen werden und gerade nicht die Integrität des gesamten Systems gefährdet ist.[11]

Trotzdem gibt es Stimmen, die durchaus der Ansicht sind, dass hier eine potentielle Verletzung von Grundrechten vorliegt und das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden wird.[12] Auch von einem erneuten Lauschangriff ist bereits die Rede.[13]

Fakt ist, dass der Bundestag das Gesetz trotz zahlreicher Kritik beschlossen hat. Wie das Bundesverfassungsgericht dessen Vereinbarkeit mit der Verfassung, insbesondere mit Grundrechten, sieht, bleibt abzuwarten.

 

[1] https://www.nordbuzz.de/lifestyle/multimedia/trojaner-gesetz-ueberwachung-bei-whatsapp-und-co-zr-8424579.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

[2] https://www.nordbuzz.de/lifestyle/multimedia/trojaner-gesetz-ueberwachung-bei-whatsapp-und-co-zr-8424579.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

[3] https://www.nordbuzz.de/lifestyle/multimedia/trojaner-gesetz-ueberwachung-bei-whatsapp-und-co-zr-8424579.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

[4] http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-06/staatstrojaner-whatsapp-ueberwachung-bundesregierung, zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

[5] https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Freddok%2Fbecklink%2F2007016.htm, zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

[6] https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/afxline/topthemen/article165844924/Ueberwachung-bei-WhatsApp-und-Co.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

[7] https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Freddok%2Fbecklink%2F2007016.htm, zuletzt aufgerufen am 23.06.2016

[8] https://www.wbs-law.de/it-recht/neuer-gesetzesentwurf-zur-ueberwachung-von-whatsapp-nachrichten-70865/, zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

[9] https://netzpolitik.org/2017/de-maiziere-auf-der-innenministerkonferenz-kinder-und-whatsapp-ueberwachen/,zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

[10] http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-06/staatstrojaner-whatsapp-ueberwachung-bundesregierung, zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

[11] http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-06/staatstrojaner-whatsapp-ueberwachung-bundesregierung, zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

[12] https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/afxline/topthemen/article165844924/Ueberwachung-bei-WhatsApp-und-Co.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

[13] http://www.focus.de/digital/computer/whatsapp-daten-im-visier-bundestag-will-totales-ueberwachungsgesetz-durch-die-hintertuer-einfuehren_id_7268582.html, zuletzt aufgerufen am 23.06.2017.

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