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Modellversuch Gesichtserkennung – Spannungsfeld zwischen Ermittlungseffektivität und Persönlichkeitsrecht

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Am Berliner Bahnhof Südkreuz wird seit letzter Woche in einer Testphase eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt, die langfristig die Strafverfolgungs- bzw. Sicherheitsbehörden bei Ermittlungen unterstützen soll. Das Verfahren ist stark umstritten; Kritiker fürchten, durch die Überwachung könne das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Befürworter argumentieren mit der Notwendigkeit einer Anpassung der sicherheitsbehördlichen Maßnahmen an den neusten Stand der Technik.

In der derzeitigen Testphase wurden biometrische Fotoaufnahmen von 300 Bürgern angefertigt und in die Datenbank der Gesichtserkennungssoftware eingespeist. Anhand der Gesichtsproportionen wird ein – für jede Person einzigartiges – biometrisches Datum errechnet. Die Gesichter der durchschnittlich 160.000 Reisenden, die täglich den Bahnhof nutzen, sollen von den Kameras erfasst und ebenso in biometrische Daten umgerechnet werden. Durch den Vergleich mit den zuvor gespeicherten biometrischen Daten der Freiwilligen sollen diese durch die Software identifiziert werden. Um die Fehleranfälligkeit des Systems zu kontrollieren, tragen die Freiwilligen zusätzlich Funksender, so dass herausgefunden werden kann, ob sich die betreffende Person auch wirklich am Bahnhof befand.

Nicht zuletzt aufgrund der großen öffentlichen Vorbehalte gegenüber einer solchen Technologie wurde der Einsatz der Erkennungssoftware großflächig ausgewiesen. Zudem gibt es für die Reisenden die Möglichkeit, die durch die Software erfassten Bereiche zu umgehen.

Primäres Ziel des Tests ist es, die Funktionstüchtigkeit der Erkennungssoftware beurteilen zu können. Während bisherige Vorstöße in Richtung einer automatisierten Gesichtserkennung zumeist an der hohen Fehleranfälligkeit der Systeme scheiterten, soll die neue Software unter Beweis stellen, dass sie durch erhöhte Qualität einem möglichen ordentlichen Einsatz gewachsen ist. Insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen sollen die Kameras weiterhin eine gute Bildqualität liefern, sodass die Software ein korrektes biometrisches Datum errechnen kann. Doch bereits das Tragen einer Sonnenbrille oder einer Kopfbedeckung könnte die Technik an ihre Grenzen stoßen lassen.

Aufgrund der hohen Besucherzahlen wären schon Fehlerquoten im Promillebereich geeignet, gleich mehrere Fehlalarme pro Tag auszulösen und damit Unschuldige zu tangieren. Ob die Software die hohen Erwartungen erfüllen kann, bleibt abzuwarten.

Doch selbst wenn die Testphase zufriedenstellend verläuft, stellen sich noch immer datenschutzrechtliche Herausforderungen. Filmaufnahmen auf öffentlichen Plätzen dürfen durch den Staat nicht ohne Weiteres angefertigt werden. Außerhalb einschlägiger gesetzlicher Erlaubnisnormen bedürfte es einer ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen, um einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung rechtssicher ausschließen zu können. Ob jedoch schon in der Nichtbenutzung gesondert ausgewiesener, nicht überwachter Flächen eine Einwilligung in die Überwachung zu sehen ist, ist umstritten. Der Hamburger Datenschützer Johannes Casper verweist auf die, in dieser Hinsicht restriktive Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches schon im Jahr 2007 (1 BvR 2368/06 Rn. 40) klarstellte:

„Von einer einen Eingriff ausschließenden Einwilligung in die Informationserhebung kann selbst dann nicht generell ausgegangen werden, wenn die Betroffenen aufgrund einer entsprechenden Beschilderung wissen, dass sie im räumlichen Bereich der Begegnungsstätte gefilmt werden. Das Unterlassen eines ausdrücklichen Protests kann nicht stets mit einer Einverständniserklärung gleichgesetzt werden.“

Ein Eingriff in das geschützte Rechtsgut könnte dann nur durch eine entsprechende Norm gerechtfertigt werden, in diesem Falle käme § 31b BlnDSG in Betracht. Diese Norm regelt die Voraussetzungen für die (bisherige Form der) Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen. Indes ist die Frage, ob die biometrische Videoüberwachung überhaupt mit der bisherigen Überwachungstechnologie vergleichbar ist und demnach die derzeitigen gesetzlichen Regelungen überhaupt einschlägig sind, stark umstritten. Der Vorsitzende des deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg betont hierbei, es gebe keine „wasserdichte“ Norm, die den Einsatz der biometrischen Überwachung rechtfertigen könnte. Auch andere Stimmen aus der Literatur äußern sich hier kritisch (Hornung/Schindler, ZD 2017, 203, 208). Schellenberg äußert sich zum Kernaspekt der gesamten Überwachungsthematik: Dieses Scannen führt zu einem nicht hinnehmbaren Gefühl des Überwachtwerdens und der Einschüchterung.“

Insgesamt erscheint der zukünftige Einsatz von Gesichtserkennungssoftware an öffentlichen Orten als Ermittlungsmethode zumindest zweifelhaft. Schon auf praktischer Ebene gibt es erhebliche Vorbehalte, die durch die Testphase ausgeräumt werden müssten. In rechtlicher Hinsicht bleibt jedoch mindestens ebenso viel Raum für kontroverse Debatten. Gleichzeitig zeigt die Diskussion eine neue Facette des Spannungsfeldes zwischen informationeller Selbstbestimmung und der Steigerung der Effektivität der Polizeiarbeit durch den Einsatz neuartiger Mittel. Gleichsam wie beim Bundestrojaner oder der Vorratsdatenspeicherung wird sich zeigen müssen, wie Sicherheit und Freiheit zueinander in praktische Konkordanz gebracht werden können.

https://netzpolitik.org/2017/automatische-gesichtsscanner-am-suedkreuz-pilotbetrieb-rechtlich-so-nicht-zulaessig/

https://anwaltverein.de/de/newsroom/pm-9-17-deutscher-anwaltverein-gesichtserkennung-in-bahnhoefen-greift-massiv-in-grundrechte-ein

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/02/rk20070223_1bvr236806.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/test-zur-gesichtserkennung-an-bahnhof-in-berlin-startet-15132099.html

http://www.datenschutzticker.de/2017/08/automatische-gesichtserkennung-durch-kameras-modellversuch-in-berlin/

http://www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-wie-gesichtserkennung-funktioniert-1.3611955

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