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Ebay darf Kleidung der rechtsextremen Szene ausschließen

Laufende und zukünftige Auktionen mit dem Verkaufsinhalt von Erkennungsbekleidungen der rechtsextremen Szene können von der Online-Plattform Ebay vollkommen ausgeschlossen werden.

Die Klägerin, deren Marken von bestimmten Medien als „Erkennungsbekleidung der rechtsextremen Szene“ beschrieben worden sind, legte infolge einer Sperrung durch Ebay vorläufigen Rechtsschutz, scheiterte jedoch in erster Instanz vor dem LG Nürnberg-Fürth. Im Verfahren bestritt die Klägerin die Verbundenheit mit der rechten Szene. Sie gab an, lediglich als Zwischenhändlerin tätig zu sein, deren Produkte zu 25% über Ebay verkauft werden. Die Sperrung würde für sie Boykott bedeuten – ist doch laut Klägerin Ebay Inc. ein marktbeherrschendes Unternehmen. Obgleich die Voraussetzungen für einen einstweiligen Rechtsschutz nicht gegeben sind, da im Falle der Aufhebung der Verkaufssperre das Ergebnis des Hauptverfahrens vorweggenommen wird, hat das zuständige Gericht die Interessen der Klägerin gegen die des Beklagten abgewogen und kommt zu dem Ergebnis, dass der Umsatzrückgang der Klägerin weitaus einen geringeren Eingriff darstellt als dass Ebay mit der rechtsextremen Szene in Verbindung gebracht wird. Außerdem handelt es sich nach Ansicht des Gerichts bei Ebay Inc. nicht um ein marktbeherrschendes Unternehmen iSd Wettbewerbsrechts, da zum relevanten Markt auch andere Internetplattformen sowie Online-Shops gehören. Angesichts dieser Tatsache ist es der Klägerin auch zuzumuten, auf eine andere Internetplattform auszuweichen, die den Verkauf derartiger Bekleidungen duldet. Schließlich wurde festgehalten, dass es nicht darauf ankommt, ob die Klägerin selbst rechtsextrem ist. Gegenstand der Sperrung betrifft nur die online vertriebenen Waren.

 

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt. vom 17.5.2013, Az. 4 HK 1975/13

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/presse/archiv/2013/03952/index.php

http://www.computerundrecht.de/31843.htm

http://www.wbs-law.de/e-commerce/ebay-darf-den-handel-mit-rechtsextremer-kleidung-verbieten-39912/

http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/ebay-darf-kleidung-der-rechtsextremen-szene-ausschliessen.html

 

Ein Gedanke zu „Ebay darf Kleidung der rechtsextremen Szene ausschließen

  1. Ich halte die Sperrung zum Vertrieb der Ware für richtig.
    Schließlich dürfen solche Waren auch nicht auf Flohmärkten etc. verkauft werden. Warum also bei ebay?!
    Es kommt nicht auf die Einstellung der Klägerin an, sondern darauf, dass die rechtsextreme Szene nicht unterstützt und erweitert wird.

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