DatenschutzE-GovernmentNetzpolitikStaatliche Überwachung

Automatisierte Verkehrsüberwachung zur Durchsetzung von Dieselfahrverboten

Im Oktober 2018 hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf dem Dieselgipfel sein Vorhaben zur wirksamen Durchsetzung von Dieselfahrverboten angekündigt: So sollte zur Überwachung der Einhaltung der Verkehrsverbote eine automatisierte Kennzeichenerfassung erfolgen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde dann auch im November im Bundeskabinett verabschiedet.

Dieser Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gestattet den zuständigen Behörden die Erhebung, Speicherung und Verwendung von sämtlichen Daten, nämlich das Kennzeichen, die Fahrzeugmerkmale und ein Bild des Fahrzeugs samt Fahrer. Diese Informationen sollten dann mit den Daten des zentralen Fahrzeugregisters, sprich des Kraftfahrtbundesamtes, abgeglichen werden, um ermitteln zu können, welche Fahrzeuge den Verkehrsbeschränkungen und -verboten zuwiderlaufen. Die einschlägigen Daten werden dann zur Verfolgung an die für Ordnungswidrigkeiten zuständige Behörde weitergeleitet und die Nicht-Treffer sind nach dem Gesetzesentwurf unverzüglich zu löschen. Die restlichen Daten sollten aber spätestens sechs Monate nach ihrer Erhebung gelöscht werden.

Ein solches Vorgehen wurde vom Interessenverband der Polizei begrüßt: so wurde von der Polizeigewerkschaft aufgeführt, dass der Polizei aufgrund der hohen Belastung oftmals die Ressourcen fehlen, Verkehrskontrollen durchzuführen, so dass sie außerstande sei, Dieselfahrverbote wirksam zu kontrollieren. Ähnlich hatte sich der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft in Hamburg, Joachim Lenders, auch nach Einführung der Dieselfahrverbote in Hamburg geäußert, so sei die Kontrolle der Einhaltung der Fahrverbote durch die Polizei nicht nachhaltig durchführbar. Insbesondere mit Bedacht auf den hohen Personalbedarf solcher Einsätze angesichts der hohen Anzahl der Überstunden bei der Polizei, ist diese Meinung sehr gut vertretbar. Der Bundesverband Verkehrssicherheitstechnik hat sich dieser Meinung angeschlossen und hinzugefügt, dass die von Verwaltungsgerichten ausgesprochenen Verkehrsbeschränkungen und –verbote ohne wirksame Kontrolle keine Wirkung entfalten würden. Zudem wird auch die Meinung vertreten, dass dies eine preiswertere Alternative zur Durchsetzung der Dieselfahrverbote sei.

Dieses Vorhaben ist allerdings auf Kritik, unter anderem von Experten und den betroffenen Kommunen, gestoßen: So legte Dr. Malte Engeler, ein Datenschutzexperte, dar, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig sei, da es mildere Mittel gebe. Als Beispiel nannte er kleine RFID-Funksender, die als Identifier fungieren können und weniger eingreifend seien als eine Erfassung sämtlicher Informationen von den Überwachungskameras, wie es vom Gesetzentwurf vorgesehen wird. Weiterhin erwähnte er das Missbrauchs- und Eskalationspotenzial des Auf- und Ausbaus von Überwachungsinfrastrukturen, so bestehe die Gefahr, dass diese Überwachungsstrukturen zukünftig für andere bedenkliche Zwecke verwendet werden können.

Von vielen betroffenen Städten wird eine derartige Überwachung und die damit verbundene Datenerhebung und –verwendung sowohl aus datenschutzrechtlicher als auch verfassungsrechtlicher Perspektive vielfach kritisiert: So greife, laut Hamburgs Datenschutzbeauftragtem Johannes Caspar, ein solches Vorgehen in die informationelle Selbstbestimmung ein. Auch die Stadt Frankfurt am Main stufte diese Maßnahme aus datenschutzrechtlicher Perspektive als unverhältnismäßig ein.

Da dies eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung ist, wird sie zunächst dem Bundesrat zugeleitet und erst nach seiner Stellungnahme an den Bundestag weitergeleitet. Am 14.12.2018 wird der Gesetzesentwurf im Plenum des Bundesrats besprochen, allerdings haben sämtliche Ausschüsse ihre Empfehlungen schon ausgesprochen.

Der Verkehrs- und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfehlen eine Ablehnung des Gesetzesentwurfs, unter anderem, weil eine umfassende und „unterschieds- und anlasslose“ Erfassung sämtlicher Fahrer – sowohl der Rechtswidrig- als auch Rechtmäßig-Handelnden – zu weitreichend sei. Weiterhin sei nicht ausreichend sichergestellt, dass die erhobenen Daten unverzüglich und spurenlos gelöscht werden. Ferner überschreite die Löschungsfrist von sechs Monaten die bei Verkehrsordnungswidrigkeiten geltende Verjährungsfrist von drei Monaten. Auch der Umweltausschuss lehnte die Gesetzesvorlage ab, nur der Innenausschuss hat keine Einwendungen erhoben.

Somit bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen wird und wie der Bundestag abstimmen wird, allerdings ist nicht zu erwarten, dass der Gesetzesentwurf problemlos verabschiedet wird.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*