Knapp zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet hat Google heute sein Verfahren für Löschanträge vorgestellt.
Auf der Supportseite mit dem erwähnten Antrag auf Löschung ließ Google verlautbaren:
„Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht. (…)“
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-05/google-datenloeschung-formular-eugh