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Höhere Strafen für Hacker?

Die Regierung will den Hackerparagraf verschärfen. Von ein auf zwei Jahre soll die Höchststrafe für „Angriffe auf Informationssysteme“ steigen. Der Chaos Computer Club kritisiert hingegen die Nutzlosigkeit des § 202c StGB und die Piratenpartei fordern sogar dessen Abschaffung. Am Donnerstag, 26.3., fand die zweite Lesung des Entwurfs für das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption statt. Darin enthalten ist auch die Verschärfung des Hackerparagraphen.

Mit ihrem Vorhaben den § 202c StGB zu verschärfen, reagiert die Bundesregierung auf die Richtlinie 2013/40/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 12.8.2013 über Angriffe auf Informationssysteme. In Artikel 9 Absatz 2 RL 2013/40/EU heißt es: „Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Straftaten im Sinne der Artikel 3 bis 7 zumindest dann mit Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens zwei Jahren geahndet werden, wenn kein leichter Fall vorliegt.“ Diese Vorschrift ist nach Auffassung der Bundesregierung im deutschen Recht bereits umgesetzt, mit Ausnahme des Hackerparagraphen, der in dieser Hinsicht noch angepasst werden müsse.

„Statt die Mindesthöchststrafe von ein auf zwei Jahre zu erhöhen, sollte der Hackerparagraph komplett abgeschafft werden“, fordert Stefan Körner, Parteichef der Piratenpartei. „Computerprogramme müssen zugänglich gemacht und kommuniziert werden dürfen. Nur so ist ein offener Austausch zwischen Bürgern, Unternehmen und Sicherheitsforschern möglich.“ Es sei die vollkommen falsche Richtung, am Hackerparagraphen festzuhalten, „da er auf Seiten der Administratoren und Sicherheitsspezialisten zu einer enormen Rechtsunsicherheit führt und so die Verbesserung der IT-Sicherheit durch einen offenen Erfahrungsaustausch verhindert“.

Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs, sagt dazu: „Der nutzlose und verfassungswidrige Gummi-Hacker-Paragraph 202c kriminalisiert nun schon seit über fünf Jahren pauschal jeden Besitzer eines modernen Computers, hat aber bislang keinen einzigen gefährlichen – meist für deutsche Behörden eh unerreichbaren – Identitätsdieb und bevorzugt bei den Geheimdiensten der Five Eyes ansässigen Internetkriminellen von seinen Taten abbringen können.“

https://netzpolitik.org/2015/gesetzentwurf-zur-bekaempfung-der-korruption-bundesregierung-will-hackerparagraf-weiter-verschaerfen/

http://www.golem.de/news/nach-eu-richtlinie-koalition-verschaerft-hackerparagrafen-1503-113163.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/hackerparagraf-regierung-will-moegliches-strafmass-verdoppeln-a-1025652.html

http://db.eurocrim.org/db/de/doc/1938.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804350.pdf

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