AllgemeinE-JusticeInternetrechtTelemedienrecht

KG Berlin: Whatsapp muss AGB in deutscher Sprache anbieten

Mit Urteil vom 08.04.2016 Az.: 5 U 156/14 hat das KG Berlin den Kommunikationsdienst Whatsapp dazu verpflichtet, auf seiner deutschen Website, eine deutsche Version der verwendeten AGB bereitzustellen.

Die AGB, so das Gericht seien unwirksam, da diese bisher auf der deutschen Internetseite von Whatsapp lediglich in englischer Sprache einsehbar waren. Gem. § 307 Abs. 1 BGB war das Bereithalten von AGB in englischer Sprache unwirksam, da sich die darin enthaltenen Bestimmungen für die deutschsprachigen Nutzer entgegen den Geboten von Treu und Glauben nach § 242 BGB unangemessen benachteiligend auswirken. Die unangemessene Benachteiligung kann sich daraus ergeben, dass die Bestimmungen nicht klar verständlich sind. Im vorliegenden Falle ist nach Auffassung des KG Berlin die teils komplexen, vertrags- und fachsprachlich formulierten Klauseln in englischer Sprache für den deutschen Durchschnittsuser nicht hinreichend verständlich und deswegen als unwirksam anzusehen.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, müssten die AGB übersetzt werden. Sofern Whatsapp dieser Verpflichtung nicht nachkommt, drohe nach Angaben einer Gerichtssprecherin ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 €.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/whatsapp-muss-agb-auf-deutsch-anbieten-a-1092656.html

https://www.wbs-law.de/it-recht/agb-auf-deutsch-whatsapp-muss-geschaeftsbedingungen-uebersetzen-67596/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*