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Bundesjustizminister Maas: Handy-Ortung nur noch bei Einwilligung

„Auf Smartphones und Tablets wird heute eine Vielzahl von Daten abgegriffen, ohne dass der Nutzer es merkt. Dagegen müssen wir etwas tun. Darum wollen wir den Einwilligungsvorbehalt im Datenschutzrecht stärken.“  Mit diesen Worten sprach sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in einem im Focus veröffentlichten Interview für mehr Datenschutz im Bereich der sog. Handy- Ortung aus.

Verbraucher sollen künftig nach dem Willen der Bundesregierung besser vor ungewollter Nutzung ihrer Daten geschützt werden. Anders als bisher reiche es nicht aus, dass die Datenzugriffe von Apps in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ständen. Diese lese niemand durch, sondern klicke sie einfach an, sodass man oftmals sämtliche Rechte  vom Adressbuch über Fotos und den Standort preisgebe, so Maas.

„Die Anbieter werden viel ausführlicher darauf hinweisen müssen, welche Daten sie verwenden wollen. Sie dürfen sie nur auswerten und weitergeben, wenn der Kunde dem ausdrücklich und erkennbar zugestimmt hat.“

Nach Aussagen des Justizministers soll noch 2015 im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung eine entsprechende Regelung verabschiedet werden.

http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-36-2014-bundesjustizminister-maas-will-datenschutz-von-verbrauchern-staerken-handy-ortung-nur-noch-bei-einwilligung_id_4097930.html

http://www.newswalk.info/handyortung-nur-bei-einwilligung-maas-will-datenschutzrecht-staerken-114291.html

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_70827902/datenschutz-maas-will-handy-ortung-nur-noch-bei-einwilligung.html

http://www.stern.de/politik/deutschland/maas-handy-ortung-nur-noch-bei-einwilligung-2134671.html

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