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Digitales Erbe – unsterblich im Internet?

Während es in der realen Welt nicht möglich ist „für immer“ zu leben, bestehen Accounts in sozialen Netzwerken, Onlinespielen und ähnlichem weiter. Dies mag ein schwacher Trost für diejenigen sein, welche sich nach der Unsterblichkeit sehnen, doch kann dies teilweise zu Schwierigkeiten führen. Insbesondere wenn Angebote mit Kosten verbunden sind oder Verwaltungsaufwand bergen, sind Angehörige daran interessiert, die Accounts zu schließen.

Und bisher war bzw. ist das teilweise gar nicht so einfach. So sind Zugangsdaten, wie Passwörter, meist geheim und mit dem Erbfall geht die Berechtigung nicht ohne weiteres auf den Erben über. Die Daten können zwar zum Beispiel bei einem Notar hinterlegt werden und mit der Verkündung des Testaments an den Erben weitergeleitet werden, dies passiert jedoch noch viel zu selten.

Die Accountbetreiber, seien es soziale Netzwerke, Online-Spiele oder E-Mail-Postfächer, sehen nur in den seltensten Fällen Regelungen vor, wie die Hinterbliebenen Zugriff zu den Accounts erhalten können. So kann man erst seit Mitte Februar im weltweit größten sozialen Netzwerk Facebook in den USA einen sogenannten Nachlassverwalter ernennen, zuvor war es immerhin möglich den Account in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. So kann das Gedenken an die Person auch im Internet betrieben werden. Es sollen zudem daran gearbeitet werden, dass „tote Nutzer“ nicht mehr als Freunde vorgeschlagen werden können oder in automatisch generierten Jahresrückblicken auftauchen. Der Nachlassverwalter kann sich dann, mit eingeschränkten Rechten, um den Account kümmern. Es ist verifizierten Verwandten auch möglich den Account löschen zu lassen.

Bei Google soll dies über einen sogenannten Inactive Account Manager passieren. Dieser kann nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität den Account löschen – zuvor wird sicherheitshalber eine SMS verschickt, um sicherzugehen, dass der Accountinhaber wirklich nicht mehr verfügbar ist.

Deutsche E-Mail-Dienste, wie GMX und Web.de löschen die Konten ihrer Nutzer nach einer halbjährigen Inaktivität automatisch, diese können jedoch teilweise wiederhergestellt werden, wenn eine Inaktivität auf anderen Gründen beruhte.

Bei Onlinespielen ist es häufig nicht geklärt, was mit den Accounts verstorbener Nutzer passiert. Es gibt nur sehr vereinzelt überhaupt Regelungen und diese variieren auch häufig.

Generell lässt sich sagen, dass das Thema digitaler Nachlass noch zu geringe Beachtung gefunden hat, aber immerhin gibt es erste Bewegungen auf Seite der Betreiber.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nachlassverwalter-fuer-Facebook-2548550.html

https://www.facebook.com/help/150486848354038

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebooks-year-in-review-kritik-am-automatischen-jahresrueckblick-a-1010595.html

https://www.facebook.com/help/1568013990080948

https://www.google.com/settings/u/0/account/inactive

http://newsroom.gmx.net/2013/04/08/rechtzeitig-an-den-digitalen-nachlass-denken/

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