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BGH schränkt Facebook Spielraum ein

Der Bundesgerichtshof hat am 14.01.2016 im Rechtsstreit zwischen Facebook und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, Az.: I ZR 65/14, zugunsten letzterer entschieden und einen Verstoß bestimmter Funktionen der Plattform gegen das deutsche Datenschutzrecht festgestellt.
Gegenstand der Entscheidung war die inzwischen geänderte Funktion „Freunde finden“ vom November 2010 des Internetdienstes Facebook, die Nutzern ermöglichte, durch Freigabe ihrer Email- Kontakte neue Freunde zu finden. Im Anschluss wurden durch Facebook auch E-Mails an Kontakte versendet, die bisher nicht bei Facebook als Nutzer registriert waren und die diese aufforderten Mitglieder zu werden. Facebook wurde außerdem angelastet, die Nutzer bei der Registrierung lediglich über ein Pop-up Fenster und nicht ausreichend über die Reichweite ihrer Einwilligung in die Weitergabe ihrer Daten aufgeklärt zu haben.
Nachdem das Landgericht Berlin die Betreiberin der Internetplattform auf Unterlassung in Anspruch genommen und das Kammergericht die von dieser eingelegte Berufung zurückgewiesen hatte, bestätigte nun auch der Bundesgerichtshof, dass in besagten Funktionen ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche als auch datenschutzrechtliche Normen liege. Die Einladungs-Emails stellten eine unzumutbare belästigende und folglich unerlaubte Werbung im Sinne von § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG dar. Daran ändere auch die Tatsache, dass die Versendung durch die registrierten Nutzer erfolgte nichts. Die beim Registrierungsvorgang gemachten Angaben der Betreiberin täuschten die Verwender über Art und Umfang der weiteren Nutzung ihrer freigegebenen Kontakte und verstoßen somit gegen § 5 UWG.
Die Funktion wurde zwischenzeitlich von Facebook geändert, dennoch bleibt die Datenverwendung von Facebook und anderen vergleichbaren Onlinediensten weiterhin fraglich und sollte mit Vorsicht behandelt werden.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=73328&linked=pm

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-01/bundesgerichtshof-facebook-freunde-finden-adressbuch-urteil

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