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#OlympischeSpiele #Gold #Rio2016 #Olympia – hyperaktiver Markenschutz des IOC?

In genau einer Woche beginnen die Olympischen Sommerspiele in Rio de Janeiro. Passend zu dem baldigen Beginn hat das Internationale Olympische Komitee(IOC)die sog. „frozen period“ eingeleitet. Gemäß Regel 40, § 3 der Olympischen Charta, darf „kein Wettkampfteilnehmer, Trainer, Betreuer oder Funktionär seine sportliche Leistung für Werbezwecke während der Olympischen  Spiele (vom 27.07. bis 24.08.2016) einsetzen[…]“.

Aufatmen kann also derjenige, der die untersagten Ausdrücke im Rahmen seiner privaten Twitter-Aktivitäten nutzt. Möglicherweise nicht so der Bürgermeister einer kleinen Gemeinde, der vor Freude über die Medaille seiner Tochter zum Facebook-Profil seiner Gemeinde greift und ihr mit abschließendem #Rio2016 gratuliert.

Die neue Änderung der Regel 40 soll vermeiden, dass Firmen, Unternehmen oder auch Gemeinden, die nicht olympische Sponsoren sind, einen Vorteil erlangen gegenüber den olympischen Partnern, die für die Markenrechte bezahlt haben. Solche Unternehmen solle es demnach nicht gestattet sein eine werbliche Verbindung zwischen sich und beispielsweise dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) herzustellen. Dazu zählen Fotos, Videosaufnahmen und Ausdrücke sowie das „Retweeten“ oder „Teilen“ von Social-Media-Inhalten mit olympischem Bezug von IOC/DOSB etc. Zu den Ausdrücken zählen neben Rio 2016, Olympische Spiele oder Deutsche Olympiamannschaft auch Wörter wie Sommer, Spiele oder Medaille.

Ermöglicht werden diese Einschränkungen durch das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympische Bezeichnungen (OlympSchG), gem. § 2 steht das Recht zur Verwendung und Verwertung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen dem Nationalen Olympischen Komitee und dem Internationalen Olympischen Komitee zu. Dies gilt jedoch nur, wenn damit für Waren, Dienstleistungen oder Veranstaltungen geworben wird, vgl. § 3 OlympSchG. Nach §1 Abs. 3 OlympSchG fallen unter olympische Bezeichnungen jedoch lediglich die Wörter Olympiade, Olympia und olympisch (allein oder kombiniert oder in anderer Sprache), demnach sind besonders aufgelistete Ausdrücke wie Rio2016, Gold, Sommer oder Spiele kritisch zu sehen.

Rio 2016 ist als Marke vom IOC für jegliche Produkte und Dienstleistungen angemeldet, jedoch beschränkt sich der Schutz auf markenmäßige und geschäftliche Nutzung – gilt also nicht für kommunikative Nutzung in Form von Stellungnahmen, Kritiken o.ä. durch Unternehmen oder deren Angestellten. Dennoch ist eine Abgrenzung nicht eindeutig möglich und wird im Einzelfall zu entscheiden sein.

Eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2014 (Urteil v. 15.05.2014, Az. I ZR 131/13) zeigt wie stark die Auslegung vom Einzelfall abhängt. Demnach waren Aussagen wie „Olympische Preise“ erlaubt, wenn sie nicht auf das sportliche Ereignis sondern vielmehr auf die olympische Qualität der Preise abstellen.

 

http://www.dosb.de/fileadmin/Bilder_allgemein/Veranstaltungen/Rio_2016/Spielregeln_zum_Umgang_mit_Medien__Werbung_und_Social_Media.pdf

http://www.dosb.de/fileadmin/Bilder_allgemein/Veranstaltungen/Rio_2016/Regel40_OlympischeCharta_Rio2016.pdf

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerhabm?AKZ=006078182

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