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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestag hält Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Laut Berichten der SZ ist der aktuelle Entwurf des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung von Justizminister Maas nach zwei Gutachten des wissenschaftlicher Dienstes des Bundestages verfassungswidrig.
Dieser Entwurf sieh vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. Für die Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen. Durch die Maßnahmen erhoffen sich Ermittler Vorteile bei der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung.
2010 hatte das BVerfG (Urt. v. 02.03.2010 – 1 BvR 256/08) ein 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als grundgesetzwidrig verworfen. Im April 2014 kippte der EuGH (EuGH, 08.04.2014 – C-293/12 und C-594/12) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. In den beiden Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes wurde untersucht, ob der Gesetzentwurf von Justizminister Maas die Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts aus diesen Entscheidungen erfüllt. Demnach erfüllt jedoch dieser Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht nicht. Das BVerfG hatte in seinem Urteil mehrfach „normenklare“ Vorschriften verlangt.
Durch zu vage Formulierungen im Gesetzesentwurf so der wissenschaftliche Dienst wurde gegen diese Vorgaben verstoßen.
Zudem wird kritisiert, dass die Vorgabe des BVerfG, dass Betroffene grundsätzlich vor der Datenerhebung von dieser unterrichtet werden müssten, nicht richtig umgesetzt werde.
In dem Gutachten zu der Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Gegen die Grundsätze der EuGH-Entscheidung verstößt der mangelnde Schutz der Berufsgeheimnisträger, da der Entwurf versieht, Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern zu speichern.
Am heutigen Freitag wird erstmals über das Gesetz im Bundestag beraten.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-06/vorratsdatenspeicherung-verfassung-bundestag
http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdaten-gesetzentwurf-101.html

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