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Bundestag stimmt mehrheitlich für Vorratsdatenspeicherung

Am heutigen Freitag hat der Bundestag die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Laut dem von der Stimmen der Koalition verabschiedeten Gesetzentwurf soll für Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und weitere Zugangsanbieter die Verpflichtung bestehen, Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten, die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallen, sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Außerdem sieht der Entwurf die Einführung des neuen Straftatbestands der Datenhehlerei vor. Demnach soll bestraft werden können, wer anderen illegal beschaffte, nichtöffentliche Daten zugänglich macht.
Nach den Worten von Bundesjustizminister Maas (SPD) werde der Entwurf der höchstrichterlichen Rechtsprechung „vollumfänglich gerecht“, da im Vergleich zur Altregelung deutlich weniger Daten über einen kürzeren Zeitraum gespeichert werden. Bedenken gegen den neu eingeführten Straftatbestand der Datenhehlerei räumte Maas aus, da sichergestellt sei, dass Journalisten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, z.B. beim Recherchieren, nicht unter Strafe fallen würden. Eine konkrete Veröffentlichungsabsicht müsse dafür nicht gegeben sein. Deshalb wies er auch Vorwürfe der Opposition zurück, wonach mit dem Straftatbestand u.a. „Whistleblower“ gefährdet würden.
Christian Flisek (SPD) betonte, dass der Gesetzentwurf den sehr engen und klar umrissenen Regelungsraum des Urteils des BVerfG vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08), welches die Vorgängerregelung kassiert hatte, beachtet habe und „mit Sicherheit der grundrechtsschonendste Entwurf, den wir jemals gesehen haben“ sei.
Laut Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) ist die Höchstspeicherfrist der wichtigste Fortschritt zur aktuellen Gesetzeslage. Ziel des Gesetzes sei es, deutlich mehr Straftaten aufzuklären. Bei schwerer Kriminalität sei ein Zugriff auf die Verkehrsdaten als Ermittlungsmittel notwendig. Der Opposition warf sie vor, durch ihre ablehnende Haltung „Täterschutz“ zu betreiben.
Die Vorsitzende des Rechtsausschuss Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Koalition vor, sie habe nicht begründen können, „warum wir alle derartig verdächtig sind“. Wenn man die „Sicherheitsideologie“ so weit treibe, dass ihr die Freiheit zum Opfer fällt, „hat am Ende weder das eine noch das andere“. Ihr Fraktionskollege Konstantin von Notz kündigte Rechtsmittel gegen das neue Gesetz an.
Das Argument, dass die gespeicherten Daten „möglicherweise, unter Umständen, vielleicht“ zur Aufklärung von Straftaten verwandt werden könnten, bedeute, die Bürger unter Generalverdacht zu stellen, betonte Halina Wawzyniak (Die Linke). Zudem sei die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht erwiesen.

https://webtv.bundestag.de/player/macros/_x_s-144277506/scalablePlayer.html?content=5978201&singleton=true&bandwidth=514
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-beschliesst-umstrittene-vorratsdatenspeicherung-a-1058086.html
http://www.stern.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung–bundestag-beschliesst-umstrittenes-gesetz-6504070.html
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/vorratsdatenspeicherung-verharmlosung

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